Batterieverordnung

Hinweis zur Batterieverordnung

Informationen über die Batterieverordnung und Elektronikschrott

1. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. im Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien und Akkus auch per Versandunternehmen (z.B. Post, UPS, GLS etc.) an den Verkäufer zurücksenden. Er übernimmt dann die ordnungsgemäße Entsorgung.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "CD“ steht für Cadmium, " Pb“ für = Blei und "Hg“ für Quecksilber.

2. Elektronik-Schrott darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Elektronik-Geräte als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch z.B. in Kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgeben.